Überblick
Die Nacht-Sichtflugberechtigung ist eine Zusatzausbildung, die zum Fliegen in der Nacht nach Sichtflugbedingungen berechtigt. Ohne dieser Zusatzberechtigung ist ein Fliegen in der Nacht nicht erlaubt. Diese Berechtigung ist außerdem Voraussetzung für den Beginn der IFR-Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst eine kurze Theorieausbildung und schwerpunktmäßig Flugausbildung.
Theorieausbildung
Die Theorieausbildung gibt einen Überblick über die gültigen rechtlichen Vorschriften, die erforderliche Ausrüstung des Luftfahrzeugs, physiologische Besonderheiten und Gefahren beim Fliegen in der Nacht sowie aktuelle Vorgaben zur Planung von Flügen in der Nacht.
Flugausbildung
Die Flugausbildung kann zeitgleich mit der Theorieausbildung begonnen werden. Die Schulung umfasst mindestens 5 Flugstunden, ein Überlandflug zu einem anderen Flugplatz sowie 5 Alleinflüge im Platzbereich enthalten sein müssen.
Es ist keine weitere Praxisprüfung bei Ausbildungsende erforderlich. Der Ausbildungsabschluss wird durch die Flugschule bestätigt.
Voraussetzungen
Gültiger PPL oder LAPL
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer ist stark abhängig von Ihrem persönlichem Zeitbudget und dauert in der Regel 1 oder zwei Tage. Wir ermöglichen Ihnen auf Wunsch in jedem Fall die kürzest mögliche Ausbildungszeit.

